Brandschutzordnung Teil A, B, C nach DIN 14096 – Anforderungen für Planung, Betrieb und Dokumentation

Ein Team in Schutzanzügen inspiziert die Umgebung

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist ein verbindliches Regelwerk, das Verhalten im Brandfall und Maßnahmen der Brandverhütung für alle Personen im Gebäude beschreibt. Sie gliedert sich in Teil A (Aushang für alle Personen), Teil B (Unterweisung für Beschäftigte ohne Sonderaufgaben) und Teil C (Anweisungen für Verantwortliche mit besonderen Brandschutzaufgaben). Eine Pflicht zur Erstellung entsteht regelmäßig bei Arbeitsstätten über 400 m² (ArbStättV § 4), bei Sonderbauten nach Landesbauordnungen oder wenn der Baugenehmigungsbescheid dies als Auflage enthält. Sie ergänzt bauliche Maßnahmen wie Brandschutzschotts, Feuerschutztüren und automatische Brandschutzbarrieren durch klare organisatorische Verhaltensregeln – und bildet damit das normative Fundament jeder vollständigen Brandschutzorganisation.

Inhaltsverzeichnis


Einführung: Rolle der Brandschutzordnung im baulichen und organisatorischen Brandschutz

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096:2014-05 ergänzt bauliche Maßnahmen wie Brandschutzschotts, Feuerschutztüren und automatische Abschottungssysteme durch organisatorische Verhaltensregeln. Sie ist gemäß

  • ArbSchG § 10 (Pflichten zu Erster Hilfe und Brandbekämpfung)
  • ArbStättV § 4 (Brandschutz in Arbeitsstätten)
  • sowie MBO § 14 (Brandschutzanforderungen an bauliche Anlagen) vorgeschrieben, sobald Gebäude bestimmte Größen oder Nutzungen überschreiten.

Im DACH-Raum gilt sie typisch für Industriehallen mit hoher Brandlast, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude ab 200 Arbeitsplätzen und Sonderbauten wie Versammlungsstätten. In Beherbergungsstätten und Krankenhäusern werden neben Mitarbeitenden und Besuchern auch Bewohner als Zielgruppe der Brandschutzordnung angesprochen. An der Erstellung sind Betreiber, Brandschutzbeauftragte und Mitarbeitende beteiligt, die jeweils spezifische Verantwortlichkeiten übernehmen. Die Brandschutzordnung bildet das organisatorische Gegenstück zu baulichen Elementen – etwa Klappschotts nach DIN 4102-9, die Feuerübertragung durch Leitungsöffnungen verhindern.

Feuerwehr und Versicherer prüfen die Brandschutzordnung routinemäßig. Betriebe benötigen sie spätestens mit Erteilung der Bau- oder Betriebsgenehmigung, um Personenschäden zu minimieren und Sachschäden zu begrenzen.

Organisatorischer Brandschutz

Klare Verhaltensregeln für alle Personen im Gebäude – ergänzend zu baulichen Maßnahmen nach MBO § 14.

Rechtssicherheit

Erfüllt ArbSchG, ArbStättV und Landesbauordnungen – schützt vor Bußgeldern bis 10.000 € (OWiG § 25).

Compliance-Nachweis

Dokumentierter Nachweis für Bauaufsicht, Versicherung und interne Audits – revisionssicher und jederzeit prüfbar.


Begriffsklärung: Was ist eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Teile A, B, C)?

Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096:2014-05 beschreibt in den Teilen A, B und C das Verhalten im Brandfall sowie Maßnahmen der Brandverhütung für alle Personen im Gebäude. Sie ergänzt baulichen Brandschutz nach MBO § 14 und ist Grundlage für Unterweisung und Brandschutzorganisation. Die Norm trennt drei Zielgruppen präzise:

  • Teil A: Allgemeinheit (Besucher, Fremdfirmen, Kunden) – Verhalten im Brandfall auf einer DIN A4-Seite
  • Teil B: Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben – Maßnahmen zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung
  • Teil C: Personen mit besonderen Aufgaben (Brandschutzbeauftragte, Evakuierungshelfer) – Handlungsanweisungen und organisatorische Strukturen

Die Brandschutzordnung steht in direkter Schnittstelle zu Flucht- und Rettungsplänen nach ASR A2.3. Sie ist Bestandteil der Dokumentation für Bauaufsicht, Versicherung und interne Compliance. Zentrale Elemente sind dokumentierte Brandschutzmaßnahmen, die der Prävention dienen und die Sicherheit von Personen und Eigentum im Brandfall gewährleisten.

Die drei Zielgruppen der Brandschutzordnung nach DIN 14096

Teil A

Alle Personen im Gebäude
Aushang DIN A4

Teil B

Beschäftigte ohne Sonderaufgaben
Unterweisung

Teil C

Brandschutzbeauftragte & Helfer
Org. Anweisungen


Rechtlicher Rahmen: Wann ist eine Brandschutzordnung Teil A, B, C erforderlich?

Ob eine Brandschutzordnung Pflicht ist, ergibt sich aus Landesbauordnungen, Sonderbauvorschriften und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen – nicht aus DIN 14096 allein. Die Anforderungen sind bundesweit nicht einheitlich geregelt, sondern hängen von länderspezifischen Rechtsvorschriften ab, die in den Mustervorschriften und Mustererlassen der Bauministerkonferenz zu finden sind.

RechtsquelleRegelungsinhaltSchwellenwert / Bezug
ArbSchG § 10Pflicht zu Brandbekämpfung und Erster HilfeAlle Arbeitsstätten
ArbStättV § 4Brandschutz in Arbeitsstätten>400 m² Nutzfläche
ASR A2.2Mindestmaßnahmen BrandschutzArbeitsstätten allgemein
MBO § 14Brandschutzanforderungen an bauliche AnlagenBaugenehmigungspflichtige Bauten

Länderspezifische Regelungen fordern die Brandschutzordnung insbesondere für: Krankenhäuser (>50 Betten nach LBO NRW § 50), Versammlungsstätten (>300 Personen), Beherbergungsstätten (>20 Betten) sowie Industriebauten mit Brandlast >3.400 MJ/m². Zur Verbesserung der Verständlichkeit wird in der Brandschutzordnung die Verwendung von Piktogrammen, Bildern und mehrsprachigen Informationen empfohlen.

Bußgeldrisiko bei fehlender Brandschutzordnung

Bei Fehlen einer Brandschutzordnung trotz Verpflichtung drohen nach OWiG § 25 Bußgelder bis 10.000 €. Versicherungen können zudem Prämienerhöhungen oder Leistungskürzungen im Schadensfall geltend machen. Die Brandschutzordnung muss spätestens mit Wirksamwerden der Baugenehmigung in Kraft gesetzt werden.


Normgrundlagen und Struktur: DIN 14096 für Brandschutzordnung Teil A, B, C

DIN 14096:2014-05 legt verbindlich fest, wie Inhalt, Gliederung und Gestaltung der Brandschutzordnung in Teil A, B und C auszusehen haben. Die Norm regelt Mindestinhalte, Schriftgrößen (mind. 4 mm für Text, 10 mm für Symbole) und die Nutzung von Piktogrammen nach DIN EN ISO 7010. Zudem gibt sie klare Vorgaben zur Positionierung, Reihenfolge und Größe der Überschriften, um Lesbarkeit und Normkonformität sicherzustellen.

TeilAdressatenNormabschnittFormat
AAllgemeinheitAbschnitt 6DIN A4 Hochformat
BBeschäftigte ohne SonderaufgabenAbschnitt 7A4, A5, A6
CVerantwortliche mit AufgabenAbschnitt 8A4, A3 für Pläne

Die Norm ist über den DIN oder DIBt-Veröffentlichungen verfügbar. Planer und Betreiber sollten sie in das interne Rechtskataster integrieren und Zuständigkeiten für Normänderungs-Monitoring festlegen, um moderne Brandschutzlösungen im Unternehmen systematisch zu verankern.


Gliederung und Inhalte der Brandschutzordnung nach Teilen A, B, C

Die DIN 14096 trennt die Brandschutzordnung in drei Teile, um den Informationsgehalt exakt auf die jeweilige Personengruppe zuzuschneiden. Alle Teile müssen auf konkrete Objektverhältnisse abgestimmt werden – Brandabschnitte, Nutzung, technische Anlagen. Eine klare Versionierung mit Stand, Datum und Freigabe ist Pflicht.

Brandschutzordnung Teil A – Verhalten im Brandfall für alle Personen

Teil A ist ein einseitiger Aushang (max. DIN A4 Hochformat), der sich an alle Personen im Gebäude richtet: Mitarbeiter, Besucher, Fremdfirmen. Er fasst die Verhaltensregeln im Brandfall prägnant und leicht verständlich zusammen und muss an sichtbaren, beleuchteten Stellen in Fluchtwegen und Eingangsbereichen angebracht sein.

Typische Inhalte nach DIN 14096 Abschnitt 6:

  • Brand melden (Notruf 112, interne Melder)
  • In Sicherheit bringen (Fluchtwege nutzen, Aufzüge meiden)
  • Löschversuch unternehmen (nur bei Gefährdungsfreiheit)

Gestaltungsanforderungen:

  • Farbliche Gestaltung: Weiß auf Grün/Rot gemäß Piktogrammen nach DIN EN ISO 7010
  • Mindestgröße Symbole: 10 mm
  • Sichtbar, beleuchtet, in Fluchtwegen und Eingangsbereichen; wettergeschützt in Außenbereichen
  • Abstimmung mit Flucht- und Rettungsplänen: gleiche Symbole und Bezeichnungen für Brandmelder, Löschgeräte und Sammelplätze

Brandschutzordnung Teil B – Unterweisung für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben

Teil B richtet sich an alle Beschäftigten ohne besondere Brandschutzrolle. Er wird im Rahmen der jährlichen Brandschutzunterweisung nach ASR A2.2 erläutert und persönlich ausgehändigt. Eine Unterschrift oder elektronische Bestätigung der Kenntnisnahme ist empfohlen.

Anforderungen nach DIN 14096 Abschnitt 7:

  • Schriftform, Formate DIN A4, A5 oder A6
  • Gliederungspunkte streng in Normreihenfolge
  • Gute Lesbarkeit; Mehrsprachigkeit zulässig (z. B. Englisch, Polnisch, Rumänisch) durch Spaltentrennung vom deutschen Referenztext

Typische Inhalte:

  • Elektrische Anlagen (nur geprüft betreiben)
  • Lagerung brennbarer Stoffe
  • Durchdringungen durch Brandwände
  • Umgang mit Türen von Brandschutz- und Rauchschutzabschlüssen

Ergänzend empfiehlt sich eine Verlinkung auf weiterführende Informationen zu Sicherheitsmaßnahmen bei Chemikalien und Feuer sowie zu Brandursachen in der Chemieindustrie, insbesondere wenn der Betrieb mit Gefahrstoffen arbeitet.

Brandschutzordnung Teil C – Anweisungen für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

Teil C richtet sich an Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer. DIN 14096 Abschnitt 8 regelt Organisation, Zuständigkeiten und Maßnahmen vor, während und nach einem Brand. Empfehlung: Funktionen statt Namen verwenden (z. B. „Leiter Facility Management“), um Aktualisierungsaufwand zu reduzieren.

Typische Inhalte:

  • Alarmorganisation und Räumungskonzepte
  • Zusammenarbeit mit Feuerwehr (Feuerwehrpläne nach DIN 14095)
  • Kontrolle von Brandabschnitten und Abschottungen
  • Prüfintervalle für technische Anlagen
  • Umgang mit automatischen Brandschutzbarrieren und Klappschott-Systemen

Teil C muss mindestens in Papierform oder revisionssicher digital (Intranet, CAFM) bereitgestellt werden – mit jederzeitigem Zugriff für Verantwortliche. Für Betriebe mit Gefahrstofflagern und brennbaren Flüssigkeiten sind ergänzend Anweisungen zur Löschwasser- und Gefahrstoffrückhaltung mit Klappschott-Systemen aufzunehmen.

Verhalten im Brandfall – Kurzübersicht nach DIN 14096 Teil A

  1. Brand entdecken – Alarm auslösen, Notruf 112 wählen, interne Melder betätigen
  2. Personen warnen – Kollegen, Besucher und Bewohner im betroffenen Bereich unverzüglich informieren
  3. In Sicherheit bringen – Fluchtwege nutzen, Aufzüge meiden, Türen schließen
  4. Sammelplatz aufsuchen – Vollzähligkeit gemäß Flucht- und Rettungsplan prüfen
  5. Feuerwehr einweisen – Brandschutzbeauftragter oder Evakuierungshelfer übernimmt Koordination
  6. Löschversuch nur bei sicherer Lage – nur durch unterwiesene Personen mit geeignetem Löschmittel

Bedeutung der Brandschutzordnung Teil B und C für den betrieblichen Brandschutz

 

Die Brandschutzordnung Teil B und Teil C sind unverzichtbare Bestandteile eines wirksamen betrieblichen Brandschutzkonzepts und bilden das Rückgrat der organisatorischen Brandschutzmaßnahmen im Unternehmen.

  • Während Teil A als Basisinformation für alle Personen im Gebäude dient, gehen Teil B und C gezielt auf die spezifischen Anforderungen und Aufgaben der Beschäftigten sowie der mit Brandschutz betrauten Personen ein.
  • Teil B der Brandschutzordnung richtet sich an alle Beschäftigten, die sich regelmäßig im Betrieb aufhalten. Er vermittelt klare Verhaltensregeln zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch im Gebäude zu verhindern. Die Brandschutzordnung Teil B enthält praxisnahe Hinweise, wie Brandgefahren erkannt und vermieden werden können, und stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden wissen, wie sie sich im Ernstfall richtig verhalten. Damit trägt Teil B maßgeblich zur Sicherheit der Personen und zur Minimierung von Risiken im Unternehmen bei.
  • Teil C der Brandschutzordnung nach DIN 14096 richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, wie Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer. Hier werden detaillierte Maßnahmen zur Brandverhütung, zur Organisation im Brandfall und zur Koordination mit externen Stellen wie der Feuerwehr festgelegt. Die Brandschutzordnung Teil C definiert Verantwortlichkeiten, Abläufe und Kontrollmechanismen, die für einen effektiven vorbeugenden Brandschutz im Betrieb unerlässlich sind.

Die regelmäßige Aktualisierung und Unterweisung gemäß den gesetzlichen Vorgaben – etwa nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 1 – ist für Teil B und C verpflichtend. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Beschäftigten und Verantwortlichen stets über die aktuellen Regelungen, Maßnahmen und Verhaltensanweisungen informiert sind. Die Brandschutzordnung Teil B und C sind daher nicht nur Dokumente, sondern lebendige Instrumente der betrieblichen Sicherheit und der Brandverhütung.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Transparenz: Unternehmen sollten die Brandschutzordnung Teil B und C auch auf ihrer Website bereitstellen. So erhalten alle Beschäftigten, Besucher und externen Dienstleister jederzeit Zugang zu den relevanten Informationen. Dies stärkt das Sicherheitsbewusstsein und unterstreicht die Verantwortung des Unternehmens für die Sicherheit aller Personen im Gebäude. Insgesamt sind Brandschutzordnung Teil B und Teil C zentrale Bausteine für die rechtssichere Wahrnehmung der Unternehmerverantwortung und die Erfüllung der Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten – durch konsequente Erstellung, regelmäßige Aktualisierung und transparente Kommunikation wird ein Höchstmaß an Sicherheit und betrieblicher Resilienz erreicht.


Umsetzung der Brandschutzordnung im Betrieb: Schulung, Kommunikation und Kontrolle

Die wirksame Umsetzung der Brandschutzordnung im Betrieb ist ein zentraler Baustein für die Sicherheit aller Beschäftigten und Besucher. Erst durch gezielte Schulung, klare Kommunikation und regelmäßige Kontrolle wird die Brandschutzordnung Teil A, B und C im Alltag lebendig und trägt zur Verhütung von Bränden sowie zum richtigen Verhalten im Brandfall bei.

Empfohlene Maßnahmen für die betriebliche Umsetzung:

  • Jährliche Brandschutzunterweisung nach ASR A2.2 für alle Beschäftigten – mit schriftlichem Nachweis
  • Praktische Übungen (Evakuierungsübungen mindestens alle zwei Jahre) zur Überprüfung der Räumungskonzepte aus Teil C
  • Aushang-Kontrolle: Sichtbarkeitsprüfung aller Teil-A-Aushänge bei regelmäßigen Begehungen
  • Digitale Kommunikation: Bereitstellung von Teil B und C im Intranet oder CAFM für alle Berechtigten
  • Fremdfirmen-Unterweisung: Externe Dienstleister vor Arbeitsbeginn über die Brandschutzordnung informieren
  • Änderungsdienst: Jede bauliche oder organisatorische Änderung wird dem Brandschutzbeauftragten gemeldet und in die BSO eingearbeitet

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Betriebe mit wechselnder Belegschaft oder Fremdfirmen: Hier müssen Unterweisungsnachweise systematisch archiviert werden. Bei mehrsprachiger Belegschaft empfiehlt sich die Bereitstellung von Teil B in den relevanten Sprachen – durch Spaltentrennung vom deutschen Referenztext, wie DIN 14096 es vorsieht.


Erstellung, Verantwortlichkeiten und Fachkunde für Brandschutzordnung Teil A, B, C

Formell ist der Unternehmer bzw. Betreiber nach § 3 ArbSchG und § 618 BGB verantwortlich, eine geeignete Brandschutzorganisation – inklusive Brandschutzordnung – aufzubauen. Die operative Erstellung wird an fachkundige Personen delegiert: Brandschutzbeauftragte gemäß vfdb-Richtlinie 12/09-01, Fachplaner oder Sicherheitsingenieure. Die Brandschutzordnung muss mit Brandschutzkonzept, Feuerwehr-, Flucht- und Rettungsplänen sowie technischen Dokumentationen abgeglichen werden; bei Sonderbauten ist eine Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle gefordert.

Wer darf die Brandschutzordnung fachlich ausarbeiten und freigeben?

Die fachliche Ausarbeitung erfolgt durch Personen mit nachgewiesener Brandschutz-Fachkunde. Die Freigabe erteilt die Geschäftsführung oder eine bevollmächtigte Person, ggf. mit Beteiligung der Personalvertretung und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Qualifikationen und Zuständigkeiten sollten in einem Organigramm und in Teil C dargestellt werden.

  • Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach vfdb 12/09-01 (40 Stunden)
  • DEKRA/TÜV-Lehrgänge für baulichen Brandschutz
  • Fachplaner-Zertifikate (z. B. DIBt-anerkannte Sachverständige)

Vorgehensmodell: Analyse, Entwurf, Abstimmung, Einführung

  1. Bestandsaufnahme: Gebäude, Nutzung, Brandlasten, vorhandene Schutzeinrichtungen
  2. Normenabgleich: Abgleich mit geltenden Normen und Behördenauflagen
  3. Entwurf: Erstellung der Teile A, B, C mit Fachkraft
  4. Abstimmung: Intern und mit Behörden / Feuerwehr
  5. Freigabe und Schulung: Mit Dokumentation und Unterschriftennachweis

Brandschutzkonzept, Feuerwehrplan und technische Dokumentation (z. B. zu Kabel- und Rohrabschottungen nach DIN EN 1366-3) müssen konsistent sein; nur so entsteht ein effektiver Brandschutz für Unternehmen. Änderungen am baulichen Brandschutz – etwa neue Leitungsführungen mit Kombischott für Kabel und Rohre – sind direkt in einer Revision zu berücksichtigen.


Pflege, Aktualisierung und Überprüfung der Brandschutzordnung

DIN 14096 fordert eine Überprüfung der Brandschutzordnung mindestens alle zwei Jahre sowie anlassbezogen nach wesentlichen Änderungen. Die Überprüfung muss durch fachkundige Personen erfolgen. Dokumentationsanforderungen umfassen: Protokoll, Revisionsstand, Datum, Prüfer, Unterschrift und Anpassung aller Aushänge.

Typische Anlässe für außerplanmäßige Überarbeitung:

  • Bauliche Änderungen (neue Brandabschnitte, zusätzliche Durchbrüche oder feuerfeste Barrieren für brennbare Flüssigkeiten)
  • Nutzungsänderungen im Gebäude oder veränderte Belegungsdichte
  • Neue Gefahrstoffe oder veränderte Löschanlagen
  • Geänderte Fluchtwege oder Sammelplätze
Typischer Fehler bei AktualisierungVermeidung
Veraltete TelefonnummernJährlicher Abgleich mit Feuerwehrplan
Geänderte Sammelplätze nicht übernommenRegelmäßige Begehungen der Fluchtwege
Neue Brandabschnitte fehlen in Teil CSync mit Brandschutzkonzept nach jeder baulichen Änderung
Falsche Piktogramme verwendetNorm-Check nach DIN EN ISO 7010
Aushänge an ungeeigneten OrtenFluchtweg-Scans bei Begehungen
Keine Mehrsprachigkeit bei internationaler BelegschaftSpaltentrennung vom deutschen Referenztext

Bei Wartung oder Austausch von Brandschutzschotts – etwa beim Einsatz eines werkzeuglos öffenbaren Feuer-Klappschotts aus Edelstahl – sollte die geänderte Bedienlogik in Teil C beschrieben werden. Ein interner Änderungsdienst stellt sicher, dass jede bauliche oder organisatorische Änderung an den Brandschutzverantwortlichen gemeldet wird. Besonders in Lagerhallen und Logistikzentren ist eine lückenlose Dokumentation der Abschottungssysteme entscheidend.


Dokumentation der Brandschutzordnung Teil A, B, C: Anforderungen und Best Practices

Gemäß DIN 14096 muss die Brandschutzordnung in einer aktuellen, vollständigen und revisionssicheren Fassung vorliegen. Dies umfasst nicht nur die eigentlichen Inhalte der Teile A, B und C, sondern auch alle zugehörigen Nachweise, Freigaben, Versionierungen und Protokolle über Unterweisungen und Schulungen.

Die regelmäßige Aktualisierung und Unterweisung gemäß den gesetzlichen Vorgaben – etwa nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 1 – ist für Teil B und C verpflichtend. Unternehmen sollten die Brandschutzordnung Teil B und C auch im Intranet oder auf ihrer Website bereitstellen, damit alle Beschäftigten, Besucher und externen Dienstleister jederzeit Zugang zu den relevanten Informationen haben.

Best Practices für die Dokumentation:

  • Revisionssichere Versionierung (Stand, Datum, Freigabe, Unterschrift)
  • Protokollierte Unterweisungsnachweise (handschriftlich oder elektronisch)
  • Digitale Ablage im CAFM-System oder Intranet mit Zugriffsrechte-Konzept
  • Integration in das interne Rechtskataster zusammen mit DIN 14096, ASR A2.2, vfdb-Richtlinie 12/09-01

Zusammenhang zwischen Brandschutzordnung und baulichen Abschottungssystemen

Die Brandschutzordnung definiert Verhalten und Organisation, während der bauliche Brandschutz (Wände, Decken, Brandschutzschotts) die Ausbreitung von Feuer und Rauch begrenzt. Kabel- und Rohrabschottungen nach DIN 4102-9 / DIN EN 1366-3 mit Feuerwiderstandsklassen F90 bzw. EI 90 begrenzen die Brandweiterleitung entlang von Installationsschächten.

Teil B und C sollten klare Verhaltensanweisungen enthalten:

  • „Leitungsdurchführungen nicht eigenmächtig öffnen“
  • „Schotts nicht blockieren oder ausbauen“
  • „Türen von Brandschutzabschlüssen geschlossen halten“

Ein werkzeuglos öffenbares Brandschutzschott erleichtert Wartung und Nachbelegung, sofern gemäß Zulassung eingebaut und in Teil C beschrieben. Vollautomatische Systeme wie ein Feuer-Klappschott aus Edelstahl können hier zusätzliche Sicherheit bieten – insbesondere in Kombination mit einer Klappschott Chemieschutz-Barriere für den Umgang mit aggressiven Medien oder Löschwasser. Wiederkehrende Prüfungen und Wartungen von Abschottungen sollten mit den organisatorischen Vorgaben der Brandschutzordnung verknüpft werden.


Normen- und Dokumentationsübersicht für die Erstellung einer Brandschutzordnung

Für eine normgerechte Brandschutzordnung sind mehrere Normen, Richtlinien und Rechtsquellen parallel zu beachten. Diese sollten im internen Rechtskataster geführt werden. Institutionelle Quellen wie DIBt oder Landesbauordnungen bieten aktuelle Fassungen.

RegelwerkInhaltlicher FokusBezug zur Brandschutzordnung
DIN 14096:2014-05Gliederung BrandschutzordnungStruktur Teil A, B, C
DIN EN ISO 7010SicherheitszeichenPiktogramme in Teil A
DIN 4844-2Farben für SicherheitszeichenGestaltung Aushänge
vfdb 12/09-01BrandschutzbeauftragteFachkunde für Erstellung
ASR A2.2 / A2.3Brandschutz, FluchtwegeUnterweisung, Planung
DIN 4102-9 / DIN EN 1366-3AbschottungssystemeIntegration in Teil C

FAQ: Brandschutzordnung Teil A, B, C in der Praxis

Was ist eine Brandschutzordnung nach DIN 14096?

Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist ein verbindliches Regelwerk, das das Verhalten im Brandfall und Maßnahmen der Brandverhütung für alle Personen im Gebäude beschreibt. Sie gliedert sich in Teil A (Aushang für alle Personen), Teil B (Unterweisung für Beschäftigte) und Teil C (Anweisungen für Brandschutzverantwortliche).

Ab wann ist eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 erforderlich?

Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist bei Arbeitsstätten über 400 m² (ArbStättV § 4), bei Sonderbauten gemäß Landesbauordnungen oder wenn der Baugenehmigungsbescheid dies als Auflage enthält (MBO § 14) verpflichtend. Die Anforderungen variieren je nach Bundesland und können für Krankenhäuser, Versammlungsstätten und Industriebauten mit hoher Brandlast auch unterhalb dieser Schwelle greifen.

Was ist der Unterschied zwischen Teil A, B und C der Brandschutzordnung nach DIN 14096?

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 gliedert sich in drei Teile: Teil A ist ein Aushang (DIN A4) für alle Personen im Gebäude. Teil B ist eine ausführliche Unterweisung für Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben. Teil C enthält detaillierte Handlungsanweisungen für Personen mit besonderen Aufgaben wie Brandschutzbeauftragte und Evakuierungshelfer.

Wie oft muss die Brandschutzordnung nach DIN 14096 aktualisiert werden?

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 muss mindestens alle zwei Jahre sowie anlassbezogen nach wesentlichen Änderungen (Umbauten, Nutzungswechsel, neue technische Anlagen) überprüft und aktualisiert werden. Jede Überarbeitung ist zu protokollieren und zu versionieren.

Wer darf eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 erstellen?

Die fachliche Ausarbeitung der Brandschutzordnung nach DIN 14096 erfolgt durch Personen mit nachgewiesener Brandschutz-Fachkunde, z. B. durch Brandschutzbeauftragte gemäß vfdb-Richtlinie 12/09-01, Fachplaner oder Sicherheitsingenieure. Die Freigabe erteilt die Geschäftsführung oder eine bevollmächtigte Person.

Darf ein Unternehmen Teil B oder C der Brandschutzordnung nach DIN 14096 weglassen?

Nein. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 fordert alle drei Teile für die jeweiligen Zielgruppen. Das Weglassen einzelner Teile widerspricht der Norm und den Anforderungen der Bauaufsicht. Behörden und Versicherungen prüfen die Vollständigkeit routinemäßig.

Welche Strafen drohen bei fehlender Brandschutzordnung nach DIN 14096?

Bei Fehlen einer Brandschutzordnung nach DIN 14096 trotz bestehender Verpflichtung drohen nach OWiG § 25 Bußgelder bis 10.000 €. Versicherungen können bei Schäden zudem Prämienerhöhungen oder Leistungskürzungen geltend machen.

Wie hängt die Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit baulichen Abschottungen zusammen?

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Teil B und C) muss klare Verhaltensanweisungen zum Umgang mit Brandschutzabschottungen enthalten, z. B. ‚Leitungsdurchführungen nicht eigenmächtig öffnen‘ oder ‚Brandschutztüren geschlossen halten‘. Bauliche Abschottungen nach DIN 4102-9 und DIN EN 1366-3 mit Feuerwiderstandsklasse F90/EI 90 begrenzen die Brandausbreitung entlang von Installationsschächten.

Was gilt für Betriebe mit Gefahrstoffen bei der Brandschutzordnung nach DIN 14096?

Betriebe mit Gefahrstofflagern müssen in der Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Teil B und C) ergänzende Anweisungen zur Löschwasser- und Gefahrstoffrückhaltung aufnehmen. Automatische Rückhaltesysteme wie eine Chemieschutz-Barriere verhindern das unkontrollierte Austreten gefährlicher Medien bei einem Brand.


Fazit und nächste Schritte für Planer, Betreiber und Facility Manager


Die Brandschutzordnung Teil A, B und C bildet das organisatorische Fundament im Zusammenspiel mit baulichem und technischem Brandschutz. Aktualität (mindestens alle zwei Jahre), Normkonformität (DIN 14096, DIN EN ISO 7010, vfdb-Richtlinie 12/09-01) und klare Zuständigkeiten sind entscheidend für Rechtssicherheit und wirksamen Schutz von Personen, Sachwerten und Betriebsabläufen.


Beim Thema Leitungsöffnungen und Brandabschnitte können moderne Abschottungssysteme wie ein werkzeuglos bedienbares Klappschott Feuerschutz-Barriere helfen, die in Teil C verankerten Prüf- und Instandhaltungsprozesse effizient zu gestalten. Für Betriebe mit erhöhter Brandlast durch Chemikalien empfiehlt sich ergänzend eine Klappschott Chemieschutz-Barriere als normkonformes Rückhaltesystem.

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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine fachliche Planung durch Brandschutzingenieure. Bei Fragen zur Erstellung oder Prüfung Ihrer Brandschutzordnung nach DIN 14096 kontaktieren Sie bitte einen qualifizierten Fachbetrieb oder Brandschutzbeauftragten nach vfdb-Richtlinie 12/09-01.

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