Kurz erklärt
Die TRwS 779 im Steckbrief
Quellen: DWA, Regelwerk-News zur TRwS 779 und DWA-Shop.
- Sie gilt für Anlagen zum Umgang mit festen, flüssigen und gasförmigen wassergefährdenden Stoffen.
- Sie enthält allgemeine Festlegungen zur Gestaltung der primären und sekundären Barriere, einschließlich Sicherheitseinrichtungen und Ausrüstungsteilen.
- Sie regelt die Eigen- und Fremdüberwachung.
- Sie trifft spezielle Regelungen für Anlagen, für die die AwSV besondere Vorgaben an die Rückhaltung enthält.
- Sie gilt nicht, soweit anlagen- oder themenspezifische TRwS andere Anforderungen beschreiben.
- Anpassung an die AwSV
- Berücksichtigung neuer technischer Entwicklungen und praktischer Erfahrungen
- Schließen von Regelungslücken der ersten Fassung
Teilüberarbeitung angekündigt
Die DWA hat am 1. September 2026 angekündigt, die Ausgabe Juni 2023 in Teilen zu überarbeiten. Bis eine überarbeitete Fassung erscheint, ist die Ausgabe Juni 2023 die veröffentlichte Fassung. Aktuelle Informationen finden Sie in den Regelwerk-News der DWA.
Praxis für Betreiber
Mit der Neufassung stellen sich bei Planung und Betrieb typischerweise diese Fragen:
- Fällt die Anlage unter die AwSV und welche Regel gilt vorrangig: die TRwS 779 oder eine anlagenspezifische TRwS?
- Welche Ausgabe der TRwS verlangt die zuständige Behörde im Genehmigungs- oder Prüfverfahren?
- Wie sind primäre und sekundäre Barriere ausgeführt und dokumentiert?
- Welche Änderungen an bestehenden Anlagen sind bei wesentlichen Änderungen neu zu bewerten?
- Wie werden Eigen- und Fremdüberwachung organisiert?
Beantworten lassen sich diese Fragen im Einzelfall gemeinsam mit Fachbetrieb, AwSV-Sachverständigem und Behörde.

Rückhaltung von Gefahrstoffen
FAQ
Häufige Fragen zur TRwS 779
Fragen zur Anwendung in Ihrer Anlage?
Wir unterstützen Sie bei der technischen Auslegung.
Normkonforme, stromlose physische Rückhaltebarrieren, die dazu dienen, Gefahrstofflager, Logistikzentren und gewerbliche Bereiche vor haftungsrechtlichen Risiken durch Verschüttungen und Überschwemmungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu schützen.
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