Ratgeber & Planung

Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100: wann er nötig ist und was er nachweist

Ein Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 ist für Grundstücke mit mehr als 800 m² abflusswirksamer Fläche zu führen. Er weist rechnerisch nach, dass die Wassermenge eines mindestens 30-jährlichen Starkregens, die über die normale Entwässerung hinausgeht, schadlos auf dem Grundstück zurückgehalten wird. Kommunen können ihn auch für kleinere Grundstücke verlangen.

Gültig ist die DIN 1986-100 in der Ausgabe 2016-12. Nach den Angaben von DIN Media wird sie durch eine Neufassung ersetzt, vorgesehen ist die Ausgabe 2026-11. Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die bisherige Ausgabe

Wann ein Überflutungsnachweis erforderlich ist

Die DIN 1986-100 fordert den rechnerischen Nachweis für Grundstücke mit mehr als 800 m² abflusswirksamer Fläche — also Dächer und befestigte Flächen, von denen Regenwasser abfließt. Ein Starkregen, der statistisch nur alle 30 Jahre vorkommt, wird dabei mit dem häufigeren, 2-jährlichen Bemessungsregen der Regelentwässerung verglichen.

800 m²

Schwellenwert abflusswirksame Fläche

30 Jahre

Mindest-Jährlichkeit des Berechnungsregens

2 Jahre

Bemessungsregen der Regelentwässerung

DAS PROZESS

So läuft der Überflutungsnachweis ab

Die konkrete Berechnung gehört in die Hand eines Fachplaners. Das Prinzip dahinter ist in vier Schritten nachvollziehbar.

01

Flächen erfassen

Dach- und befestigte Flächen des Grundstücks mit ihren Abflussbeiwerten nach DIN 1986-100 ansetzen.

02

Regen ansetzen

30-jährlichen Starkregen und 2-jährlichen Bemessungsregen für die maßgebliche Regendauer berechnen.

03

Volumen ermitteln

Die Differenz beider Mengen ist das Volumen, das schadlos auf dem Grundstück zurückgehalten werden muss.

04

Rückhalt nachweisen

Rückhalteraum im Lageplan darstellen — etwa Hochborde, Mulden oder Rückhaltebecken, wo niemand gefährdet wird.

Überflutungsnachweis oder Löschwasserrückhaltung?

Beide Nachweise können für dasselbe Gebäude gelten, regeln aber unterschiedliche Sachverhalte und ersetzen sich nicht gegenseitig.

Auslöser
Regelwerk
Schutzziel
Form
Überflutungsnachweis
Auslöser: Starkregen
Regelwerk: DIN 1986-100
Schutzziel: Schadlose Überflutung des Grundstücks
Form: Rechnerischer Nachweis zum Entwässerungsantrag
Löschwasserrückhaltung
Auslöser: Brandereignis
Regelwerk: § 20 AwSV
Schutzziel: Rückhaltung belasteten Löschwassers
Form: Bauliche Rückhaltung, im Einzelfall mit der Behörde abgestimmt

Was das für Tiefgaragen und Gebäudeöffnungen bedeutet

Bei tiefliegenden Öffnungen wie Tiefgaragenzufahrten wird häufig ein höheres Sicherheitsniveau angesetzt: Einzelne Kommunen verlangen für Tiefgaragen ausdrücklich ein 100-jährliches Regenereignis statt 30 Jahre. Der Nachweis arbeitet zudem mit Fließwegen und Geländehöhen auf dem Grundstück — eine Planungsgrundlage, um einzuschätzen, wo sich Wasser sammelt und welche Schutzhöhe an einer Einfahrt sinnvoll ist.

Wichtiger Planungshinweis

Eine Hochwasserbarriere ersetzt den Überflutungsnachweis nicht. Sie ist eine ergänzende Maßnahme des Objektschutzes an einzelnen Gebäudeöffnungen.

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